Delegierte Verordnung (EU)
Auch gesucht als: delegierter Rechtsakt, EU-Verordnung, Delegated Regulation, Delegated Act, RTS
- 🇬🇧 Englisch
- delegated regulation (EU)
- 🇫🇷 Französisch
- règlement délégué (UE)
- 🇮🇹 Italienisch
- regolamento delegato (UE)
Eine delegierte Verordnung ist ein Rechtsakt der EU-Kommission, mit dem sie ein Gesetz von Parlament und Rat in nicht wesentlichen Punkten ergänzt oder ändert. Sie gilt wie jede EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten.
Grundlage ist Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Der Gesetzgeber legt im Basisrechtsakt fest, in welchen Bereichen die Kommission Details regeln darf. Die Kommission erarbeitet den Text, oft gestützt auf Entwürfe der Aufsichtsbehörden wie der Wertpapieraufsicht ESMA. Parlament und Rat können innert einer Frist – meist zwei Monate, verlängerbar – Einwände erheben; sonst tritt die Verordnung in Kraft. Im Finanzbereich enthalten solche technischen Standards zahlreiche Detailvorgaben, etwa zu MiFID II, zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken oder zur Bankenregulierung.
Davon zu unterscheiden sind Durchführungsrechtsakte (Artikel 291), mit denen eine einheitliche Anwendung sichergestellt wird. Für die Schweiz gelten EU-Verordnungen nicht direkt. Schweizer Banken und Vermögensverwalter, die Kunden in der EU betreuen oder EU-Produkte vertreiben, müssen die Vorgaben aber häufig trotzdem beachten. Zudem passt die Schweiz ihr Recht teilweise autonom an, um den Marktzugang zu sichern – etwa im Rahmen des Fidleg, das sich an MiFID II orientiert.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.