Saldierung
Auch gesucht als: Kontosaldierung, Konto aufheben, Kontoauflösung, Kontoschliessung, Account Closure
- 🇬🇧 Englisch
- account closure
- 🇫🇷 Französisch
- clôture de compte (solde)
- 🇮🇹 Italienisch
- saldo e chiusura del conto
Die Saldierung ist die Auflösung eines Bankkontos. Die Bank erstellt eine Schlussabrechnung mit Zinsen und Gebühren und zahlt den verbleibenden Saldo aus oder überweist ihn auf ein anderes Konto.
Bei der Saldierung rechnet die Bank bis zum Stichtag ab: Habenzinsen werden gutgeschrieben, Gebühren und allenfalls die Verrechnungssteuer belastet. Vorher müssen offene Daueraufträge, Lastschriften und eBill-Anmeldungen aufgehoben oder auf das neue Konto umgestellt werden. Zum Konto gehörende Karten werden gesperrt. Bei Sparkonten können Rückzugsbedingungen gelten, sodass bei einer sofortigen Saldierung eine Rückzugskommission anfällt. Ein Konto mit negativem Saldo lässt sich erst auflösen, wenn die Schuld beglichen ist.
Saldieren darf grundsätzlich der Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten je nach Vertrag jeder einzelne oder nur alle gemeinsam, zudem Bevollmächtigte mit einer Generalvollmacht. Nach einem Todesfall saldieren die Erben gemeinsam oder der Willensvollstrecker, nachdem sie sich mit einer Erbbescheinigung ausgewiesen haben. Auch die Bank kann eine Geschäftsbeziehung kündigen, etwa bei längerer Inaktivität oder aus Compliance-Gründen. Die Belege der Schlussabrechnung sind für die Steuererklärung des betreffenden Jahres wichtig.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.