Ergänzungskapital (Tier 2)
Auch gesucht als: Tier 2, Tier-2-Kapital, Eigenmittel, Tier-2-Anleihe, Nachrangkapital
- 🇬🇧 Englisch
- tier 2 capital
- 🇫🇷 Französisch
- fonds propres complémentaires (tier 2)
- 🇮🇹 Italienisch
- fondi propri complementari (tier 2)
Das Ergänzungskapital (Tier 2) ist der Teil der Eigenmittel einer Bank, der erst im Fall einer Abwicklung oder eines Konkurses Verluste trägt. Es besteht vor allem aus nachrangigen Anleihen mit fester Laufzeit.
Nach den Basler Regeln gliedern sich die Eigenmittel in das Kernkapital (Tier 1) und das Ergänzungskapital (Tier 2). Das Kernkapital umfasst das harte Kernkapital wie Aktienkapital und Reserven sowie das zusätzliche Kernkapital, etwa AT1-Anleihen. Tier-2-Instrumente sind nachrangig: Im Konkurs werden sie erst nach den gewöhnlichen Gläubigern bedient. Sie müssen eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben und werden in den letzten fünf Jahren vor Fälligkeit schrittweise weniger angerechnet.
In der Schweiz regelt die Eigenmittelverordnung (ERV), welche Instrumente als Ergänzungskapital zählen; die FINMA überwacht die Einhaltung. Weil Tier 2 der Bank nur im Ernstfall hilft, gilt es als Kapital von geringerer Qualität als das harte Kernkapital. Anleger erhalten für das höhere Risiko einen höheren Zins als bei gewöhnlichen Bankanleihen. Bei einer Sanierung können diese Anleihen herabgeschrieben oder in Aktien umgewandelt werden.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.