Erwerbsersatzordnung (EO)
Auch gesucht als: EO, Mutterschaftsentschädigung, Erwerbsersatz, Vaterschaftsentschädigung, Erwerbsersatz für Dienstleistende
- 🇬🇧 Englisch
- income compensation scheme (EO)
- 🇫🇷 Französisch
- allocations pour perte de gain (APG)
- 🇮🇹 Italienisch
- indennità di perdita di guadagno (IPG)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Personen wegen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst, Mutterschaft, Vaterschaft oder der Betreuung schwer kranker Kinder nicht arbeiten können.
Die EO wurde ursprünglich für Dienstleistende in der Armee geschaffen und später ausgebaut. Seit 2005 erhalten erwerbstätige Mütter während 14 Wochen nach der Geburt eine Mutterschaftsentschädigung von 80 % des bisherigen Einkommens, bis zu einem Höchstbetrag. Seit 2021 gibt es zusätzlich einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, der ebenfalls über die EO entschädigt wird. Später kamen Entschädigungen für die Betreuung schwer kranker Kinder hinzu.
Die Beiträge an die EO werden zusammen mit jenen für AHV und IV als Lohnprozente erhoben und über die AHV-Ausgleichskassen abgerechnet. Der Beitragssatz ist im Vergleich zu den anderen Sozialversicherungen klein. Für Arbeitgeber ist die EO auch deshalb relevant, weil sie bei längeren Abwesenheiten von Mitarbeitenden einen Teil der Lohnfortzahlung finanziert.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.