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Kollektivkonto

Auch gesucht als: Und-Konto, gemeinsame Unterschrift, Kollektivunterschrift, Joint Account with Joint Signature, Konto zu zweien

🇬🇧 Englisch
joint account with joint signature
🇫🇷 Französisch
compte collectif (signature collective)
🇮🇹 Italienisch
conto collettivo (a firma congiunta)
Kurz erklärt

Ein Kollektivkonto gehört mehreren Personen, die nur gemeinsam darüber verfügen können. Jede Zahlung, jeder Bezug und jede Änderung braucht die Zustimmung oder Unterschrift aller Inhaber.

Das Kollektivkonto wird auch Und-Konto genannt, weil Inhaber A und Inhaber B zusammen handeln müssen. Es dient dem gegenseitigen Schutz: Niemand kann ohne Wissen der anderen Geld abziehen. Eingesetzt wird es etwa von Erbengemeinschaften, Bauherrengemeinschaften, Vereinsvorständen oder Geschäftspartnern. Auch ein Mietkautionskonto funktioniert ähnlich, weil das Guthaben nur mit Zustimmung von Mieter und Vermieter oder gestützt auf einen Entscheid ausbezahlt wird.

Der Nachteil ist der Aufwand im Alltag: Karten, E-Banking mit Einzelfreigabe oder Daueraufträge sind oft nur eingeschränkt möglich, und bei Uneinigkeit ist das Konto blockiert. Die Inhaber können gemeinsam einer Person eine Vollmacht erteilen, um laufende Zahlungen zu vereinfachen. Wer mehr Bewegungsfreiheit wünscht, wählt das Gemeinschaftskonto (Compte-Joint), bei dem jeder Inhaber allein handeln darf – mit entsprechend höherem Missbrauchsrisiko.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.