🇨🇭 Schweiz

Rechtshilfe

Auch gesucht als: Amtshilfe, internationale Rechtshilfe, Rechtshilfe in Strafsachen, IRSG, Mutual Legal Assistance

🇬🇧 Englisch
mutual legal assistance
🇫🇷 Französisch
entraide judiciaire
🇮🇹 Italienisch
assistenza giudiziaria
Kurz erklärt

Rechtshilfe ist die Zusammenarbeit von Justizbehörden verschiedener Staaten in Strafverfahren, etwa beim Beschaffen von Bankunterlagen, beim Sperren von Konten oder bei Auslieferungen. Bei der Amtshilfe arbeiten dagegen Verwaltungsbehörden zusammen.

In der Schweiz regelt das Rechtshilfegesetz (IRSG) die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, ergänzt durch zahlreiche Staatsverträge. Ein ausländisches Gericht oder eine Staatsanwaltschaft stellt ein Gesuch, das Bundesamt für Justiz prüft es, und kantonale oder Bundesbehörden führen es aus. Grundsätzlich gilt das Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit: Die verfolgte Tat muss auch nach Schweizer Recht strafbar sein. Betroffene Bankkunden können sich gegen die Herausgabe ihrer Daten vor Gericht wehren.

Amtshilfe leisten Behörden wie die ESTV oder die FINMA, wenn ausländische Steuer- oder Aufsichtsbehörden Informationen verlangen. In Steuersachen leistet die Schweiz seit 2009 Amtshilfe nach dem OECD-Standard auch bei einfacher Steuerhinterziehung, während Rechtshilfe früher nur bei Steuerbetrug möglich war. Für den Finanzplatz sind Rechts- und Amtshilfe zentrale Grenzen des Bankgeheimnisses: Bei begründeten Gesuchen werden Kontodaten an ausländische Behörden weitergegeben.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.