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Vortat

Auch gesucht als: Verbrechen, qualifiziertes Steuervergehen, Predicate Offence, Vortat zur Geldwäscherei, Art. 305bis StGB

🇬🇧 Englisch
predicate offence
🇫🇷 Französisch
infraction préalable
🇮🇹 Italienisch
reato a monte
Kurz erklärt

Eine Vortat ist die Straftat, aus der das Geld stammt, das später gewaschen wird. Ohne eine solche vorangehende Tat gibt es nach Schweizer Recht keine strafbare Geldwäscherei.

Geldwäscherei ist ein Anschlussdelikt: Bestraft wird, wer die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden oder die Einziehung von Vermögenswerten vereitelt, die aus einer bestimmten Vortat stammen. Gemäss Strafgesetzbuch kommen als Vortaten alle Verbrechen in Frage, also Delikte mit einer Höchststrafe von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe – etwa Betrug, Veruntreuung, Bestechung, Drogenhandel oder Menschenhandel. Seit 2016 zählen auch qualifizierte Steuervergehen dazu. Die Vortat kann im Ausland begangen worden sein, sofern sie auch dort strafbar ist.

Für Banken bedeutet das: Sie müssen nicht beweisen, dass ein Verbrechen vorliegt, aber bei Anhaltspunkten genauer abklären und bei begründetem Verdacht melden. Gewöhnliche Übertretungen oder einfache Vergehen sind dagegen keine Vortaten. Diese Abgrenzung erklärt, warum die Schweiz lange zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschied. Mit der Aufnahme schwerer Steuerdelikte in den Vortatenkatalog setzte die Schweiz die Empfehlungen der FATF von 2012 um.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.