Rechtsbeschwerde
Auch gesucht als: Beschwerde, Rechtsmittel, Instanzenzug, Feststellungsklage, Beschwerde in Zivilsachen
- 🇬🇧 Englisch
- appeal on points of law
- 🇫🇷 Französisch
- recours (en matière de droit)
- 🇮🇹 Italienisch
- ricorso (per violazione del diritto)
Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Gerichtsentscheid von einer höheren Instanz überprüft wird – meist nur auf Rechtsfehler, nicht mehr auf den Sachverhalt.
Der Begriff stammt vor allem aus dem deutschen Recht, wo die Rechtsbeschwerde etwa in Zivil- und Kartellverfahren an den Bundesgerichtshof führt. In der Schweiz spricht man allgemein von Beschwerde: Entscheide kantonaler Gerichte können mit der Beschwerde in Zivilsachen, Strafsachen oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht weitergezogen werden, das grundsätzlich nur die Rechtsanwendung prüft. Verfügungen der FINMA gehen zuerst ans Bundesverwaltungsgericht, danach ans Bundesgericht. Dieser Ablauf über mehrere Stufen heisst Instanzenzug.
Davon zu unterscheiden ist die Feststellungsklage: Mit ihr wird kein Entscheid angefochten, sondern gerichtlich geklärt, ob ein Rechtsverhältnis besteht – etwa ob ein Vertrag gültig ist. Für Unternehmen und Anleger sind Rechtsmittelverfahren bedeutsam, weil hohe Bussen, Kartellentscheide oder Schadenersatzurteile oft erst nach Jahren rechtskräftig werden. Bis dahin bilden Firmen häufig Rückstellungen oder weisen Eventualverbindlichkeiten aus.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.