Sammelklage
Auch gesucht als: Class Action, Sammelvergleich, Geschworenengericht, Verbandsklage, Kollektivklage
- 🇬🇧 Englisch
- class action
- 🇫🇷 Französisch
- action collective (class action)
- 🇮🇹 Italienisch
- azione collettiva (class action)
Bei einer Sammelklage klagt eine Person oder Organisation stellvertretend für eine grosse Gruppe Geschädigter, die einen ähnlichen Schaden erlitten haben. Ein Urteil oder Vergleich gilt dann für alle Mitglieder der Gruppe.
Besonders verbreitet ist die Class Action in den USA. Anleger klagen dort etwa gegen Firmen, die sie mit falschen Angaben getäuscht haben sollen, Konsumenten gegen Hersteller fehlerhafter Produkte. Anwälte arbeiten oft gegen eine Erfolgsbeteiligung, was das Risiko für die Kläger senkt. Viele Verfahren enden mit einem Sammelvergleich, bei dem das Unternehmen eine Summe zahlt, ohne Schuld einzugestehen. In Zivilprozessen kann ein Geschworenengericht entscheiden, was hohe und schwer vorhersehbare Schadenersatzsummen begünstigt.
Die Schweiz kennt keine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild. Geschädigte müssen grundsätzlich einzeln klagen oder ihre Ansprüche bündeln; Vorschläge zur Ausweitung des kollektiven Rechtsschutzes sind politisch umstritten. Auch in der EU gibt es inzwischen Verbandsklagen für Konsumenten. Für Schweizer Konzerne mit US-Geschäft sind Sammelklagen trotzdem ein relevantes Risiko. Rückstellungen und Vergleiche können Milliardenbeträge erreichen, und schon die Ankündigung einer Klage kann den Aktienkurs belasten.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.