🇨🇭 Schweiz

Überobligatorium

Auch gesucht als: überobligatorische Vorsorge, Obligatorium, Kaderversicherung, Kaderplan, umhüllende Kasse

🇬🇧 Englisch
extra-mandatory pension benefits
🇫🇷 Französisch
prévoyance surobligatoire
🇮🇹 Italienisch
previdenza sovraobbligatoria
Kurz erklärt

Das Überobligatorium umfasst alle Leistungen einer Pensionskasse, die über das gesetzliche Minimum des BVG hinausgehen – etwa höhere versicherte Löhne, höhere Beiträge oder zusätzliche Leistungen.

Das BVG schreibt nur eine Mindestvorsorge vor, das Obligatorium. Viele Arbeitgeber versichern jedoch mehr, zum Beispiel Lohnteile über der gesetzlichen Obergrenze oder einen grösseren Teil kleiner Löhne. Für das Überobligatorium gelten der gesetzliche Mindestzins und der gesetzliche Umwandlungssatz nicht; die Pensionskasse legt die Bedingungen selbst fest. Kassen, die beides gemeinsam führen, heissen umhüllende Kassen und wenden auf das gesamte Guthaben einen Mischsatz an.

Für Kader und hohe Einkommen gibt es separate Kaderpläne, teils als sogenannte 1e-Pläne, bei denen die Versicherten die Anlagestrategie selbst wählen und das Anlagerisiko tragen. Für Versicherte lohnt es sich, im Vorsorgeausweis nachzusehen, welcher Anteil des Altersguthabens obligatorisch und welcher überobligatorisch ist: Davon hängt ab, wie stark sinkende Umwandlungssätze die künftige Rente treffen.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.