💳 Zahlungsverkehr & Bankgeschäft

Vollmacht (Bank)

Auch gesucht als: Einzelvollmacht, Kollektivvollmacht, Generalvollmacht, Spezialvollmacht, eingeschränkte Vollmacht

🇬🇧 Englisch
power of attorney (bank mandate)
🇫🇷 Französisch
procuration (bancaire)
🇮🇹 Italienisch
procura (bancaria)
Kurz erklärt

Eine Bankvollmacht erlaubt einer anderen Person, im Namen des Kontoinhabers über Konten, Depots oder ein Schrankfach zu verfügen. Umfang und Art der Berechtigung legt der Kontoinhaber auf einem Formular der Bank fest.

Nach der Unterschriftsart unterscheidet man die Einzelvollmacht, mit der der Bevollmächtigte allein handeln darf, und die Kollektivvollmacht, bei der zwei oder mehr Personen gemeinsam unterschreiben müssen. Nach dem Umfang gibt es die Generalvollmacht für sämtliche Geschäfte bis hin zur Saldierung, die Spezialvollmacht für ein einzelnes Geschäft und die eingeschränkte Vollmacht, die etwa nur bestimmte Konten oder Beträge umfasst. Die Verwaltungsvollmacht erhalten vor allem externe Vermögensverwalter: Sie dürfen Anlagen tätigen, aber kein Geld an sich oder an Dritte überweisen.

Rechtlich stützt sich die Vollmacht auf die Stellvertretung im Obligationenrecht. Der Kontoinhaber kann sie jederzeit widerrufen und muss das der Bank mitteilen. Viele Bankformulare sehen vor, dass die Vollmacht auch beim Tod oder beim Verlust der Handlungsfähigkeit weiter gilt, bis sie widerrufen wird. Das kann für Angehörige praktisch sein, ersetzt aber keinen Vorsorgeauftrag. Der Bevollmächtigte handelt im Interesse des Kontoinhabers; missbraucht er seine Befugnisse, haftet er und kann sich strafbar machen.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.