Bitcoin Austria zieht gegen die Krypto-Meldepflicht vor Gericht: Streit um Transfers auf private Wallets
In Österreich regt sich juristischer Widerstand gegen die EU-Krypto-Meldepflicht DAC8. Ein Wiener Anwalt will mit dem Verein Bitcoin Austria bis vor den Verfassungsgerichtshof gehen. Der Fall könnte beim Europäischen Gerichtshof landen und ist auch für die Schweiz von Interesse.
Die EU-Richtlinie DAC8 weitet den automatischen Austausch von Steuerdaten auf Kryptowerte aus. Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Anbieter in der EU Käufe, Verkäufe und Übertragungen ihrer Kunden, die erste Meldung für 2026 ist in Österreich bis Ende Juli 2027 fällig. Neben der Identität gehen Jahressummen an die Behörden, darunter die Summe der Transfers auf private Wallets, also selbst verwaltete Krypto-Konten. Die Wallet-Adressen selbst werden nicht gemeldet.
Der Anwalt Oliver Völkel von der Kanzlei Cerha Hempel reichte im Oktober als Kunde des Grazer Brokers Coinfinity Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein, wie Der Standard, Trending Topics und BTC-Echo berichten. Formal geht es um einen Einzelfall, inhaltlich um das Krypto-Meldepflichtgesetz. Coinfinity setzt die Pflicht nach eigenen Angaben um, unterstützt die Kampagne aber.
Der Weg führt über mehrere Instanzen
Völkel erwartet laut Trending Topics, in erster Instanz zu verlieren, weil die Behörde an das Gesetz gebunden sei. Der Weg führt über das Bundesverwaltungsgericht zum Verfassungsgerichtshof, der die Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen könnte. Als Vorbild dient die Vorratsdatenspeicherung, die 2014 auf diesem Weg fiel. Die Meldepflicht gilt während des Verfahrens weiter, die Dauer ist offen.
Die Kritiker sprechen von einer Datensammlung ohne Verdacht. Völkel vergleicht die Meldung von Wallet-Transfers mit einer Meldung von Bargeldbezügen und sagte gegenüber BTC-Echo, Selbstverwahrung sei kein Verdachtsmoment. Bemängelt werden auch die zehnjährige Speicherfrist und das Risiko von Datenlecks: In Frankreich gelangten 2026 Daten von Kunden des Dienstes Waltio in fremde Hände.
Die Gegenseite und die Schweiz
Die Gegenposition ist gewichtig. Die EU-Kommission schätzt die Mehreinnahmen laut der Kampagne auf bis zu 2,4 Mrd. Euro (CHF 2,2 Mrd.) pro Jahr. Zudem hat der Verfassungsgerichtshof den automatischen Austausch von Kontodaten bereits als zulässig eingestuft. Ob das auch für die detaillierteren Krypto-Daten gilt, ist die offene Frage. In Frankreich lehnte der Conseil d'État im September eine vorläufige Aussetzung des dortigen Dekrets ab, über die Aufhebung ist noch nicht entschieden.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, geht aber einen ähnlichen Weg. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen nannte im Mai 2026 als frühesten Start des automatischen Informationsaustauschs zu Kryptowerten den 1. Januar 2027. Über den Zeitpunkt und die Partnerstaaten entscheidet das Parlament.
Quellen
- Warum der Verein Bitcoin Austria gegen den Staat vor Gericht zieht (02.11.2026) – Der Standard
- Bitcoin Austria Takes the E.U. Crypto Reporting Rule DAC8 to Court (11.2026) – Trending Topics
- Krypto-Meldepflicht vor Gericht: «Selbstverwahrung ist kein Verdachtsmoment» (02.11.2026) – BTC-Echo
- DAC8-Beschwerde: Bitcoin Austria gegen die Krypto-Meldepflicht (11.2026) – Coinfinity
- CARF FAQ Update (18.05.2026) – SIF
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.