Cum-Ex: BGH bestätigt Haftstrafe für früheren Chef der Sheridan-Fonds, die auch Sarasin verkaufte
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines früheren Geschäftsführers der Luxemburger Sheridan-Fonds verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Fonds sind in der Schweiz bekannt: Sie brachten der Bank Sarasin einst eine teure Klage ein.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Cum-Ex-Komplex einen weiteren Fall abgeschlossen. Wie das Handelsblatt am 2. November berichtete, scheiterte Günter G., ehemals Geschäftsführer von Fondsgesellschaften der Luxemburger Sheridan-Gruppe, mit seiner Revision (Aktenzeichen 1 StR 305/26). Er muss ins Gefängnis. Die Höhe der Strafe nennt der aktuelle Bericht nicht. Meldungen vom November 2025 sprachen unter Berufung auf das Handelsblatt von knapp vier Jahren Haft, verhängt von einem Gericht in Bonn, wegen schwerer Steuerhinterziehung.
So lief das Geschäft
Laut dem Bericht legte G. mit weiteren Beteiligten Teilfonds auf, deren Anteile ein Mittäter an vermögende Privatinvestoren verkaufte. Das Geld floss an eine Gesellschaft in Malta oder Irland, zudem stellte G. Kapital für verschiedene US-Pensionsfonds bereit. Im Jahr 2011 folgten Kassa- und Termingeschäfte mit deutschen Aktien rund um den Dividendenstichtag. Die vermeintlichen Pensionsfonds traten dabei als Leerkäufer auf.
Anschliessend beantragten diese Fonds beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Sie stützten sich auf Doppelbesteuerungsabkommen und reichten unrichtige Bescheinigungen ein. Die beantragte Summe lag bei insgesamt mehr als 460 Mio. Euro (CHF 422 Mio.). Das Prinzip von Cum-Ex besteht darin, eine nur einmal bezahlte Steuer mehrfach vom Staat zurückzufordern. Der Schaden der gesamten Affäre wird auf bis zu 55 Mrd. Euro (CHF 50 Mrd.) geschätzt.
Die Verbindung zur Schweiz
Für Schweizer Leser ist der Name Sheridan nicht neu. Die Bank J. Safra Sarasin verkaufte den Sheridan Solution Equity Arbitrage Fund unter anderem dem deutschen Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Dessen Renditen beruhten auf Dividendengeschäften. Müller hatte rund 50 Mio. Euro (CHF 46 Mio.) investiert und zog gegen die Bank vor Gericht. Im September 2018 wies das Oberlandesgericht Stuttgart die Berufung der Bank ab. Sarasin sollte rund 45 Mio. Euro (CHF 41 Mio.) Schadenersatz zahlen, weil sie den Fonds ungenügend geprüft und Müller nicht vor den Risiken gewarnt habe. Das Gericht liess damals den Weg an den BGH offen.
Das nun bestätigte Strafurteil richtet sich gegen G. persönlich, nicht gegen die Bank. Die deutsche Justiz arbeitet den Komplex weiter auf, der BGH hatte Cum-Ex-Geschäfte bereits 2021 als Steuerhinterziehung eingestuft.
Quellen
- Cum-Ex-Steuerskandal: BGH bestätigt Haftstrafe für Fondsmanager (02.11.2026) – Handelsblatt
- Former Luxembourg fund manager sentenced over cum-ex trades (11.2025) – Comsure
- Former Luxembourg fund manager sentenced over cum-ex trades (06.11.2025) – Global Investigations Review
- Bank Sarasin muss Drogerie-Unternehmer Müller 45 Mio Euro zahlen (14.09.2018) – Moneycab
- Erstes BGH-Urteil in der Sache: Cum-Ex-Deals sind Steuerhinterziehung – LTO
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.