Wirecard: Bundesgerichtshof schliesst EY aus dem Musterverfahren aus, Anleger müssen einzeln klagen
Die geschädigten Wirecard-Aktionäre können den Wirtschaftsprüfer EY nicht im gebündelten Musterverfahren belangen. Der Bundesgerichtshof hat ihre Beschwerden abgewiesen. Damit schwindet die Aussicht auf eine rasche Entschädigung durch den zahlungskräftigsten Beklagten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat einen wichtigen Streitpunkt im Wirecard-Skandal entschieden. Mit einem Beschluss vom 23. September, der am 29. Oktober bekannt wurde, wies der III. Zivilsenat sämtliche Rechtsbeschwerden der Anleger zurück (Aktenzeichen III ZB 7/25). Bestätigt ist damit ein Teil-Musterentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München vom Februar 2025.
Das Münchner Gericht hatte entschieden, dass Schadenersatzansprüche gegen EY im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht geltend gemacht werden können. In einem solchen Verfahren werden viele gleichartige Klagen gebündelt, ein einzelner Musterkläger führt den Prozess stellvertretend. Hier ist es ein Bankkaufmann aus Hessen, der mit Wirecard-Papieren laut Berichten rund eine halbe Million Euro (CHF 460 000) verloren hat. Neben ihm hatten 1076 Beigeladene Beschwerde eingelegt, 566 weitere Personen schlossen sich an.
Warum EY nicht im Musterverfahren landet
Gebündelt werden können nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz nur Klagen wegen falscher öffentlicher Kapitalmarktinformationen. Die gefälschten Bilanzen hat aber die Wirecard-Führung veröffentlicht, nicht der Prüfer. Der Bestätigungsvermerk, im Fachjargon Testat, gilt nach der hier massgeblichen alten Gesetzesfassung nicht als solche Kapitalmarktinformation. Ansprüche gegen EY seien deshalb in diesem Verfahren «nicht statthaft», so die Begründung.
EY hatte die Wirecard-Abschlüsse der Jahre 2014 bis 2018 testiert. Erst im Sommer 2020 verweigerte die Prüfgesellschaft das Testat für 2019, kurz darauf brach der Zahlungsdienstleister zusammen. Für viele Anleger war EY der eigentliche Hoffnungsträger: Bei Ex-Chef Markus Braun und anderen früheren Managern ist zweifelhaft, ob überhaupt nennenswerte Summen zu holen wären.
Einzelklagen bleiben möglich, sind aber schwieriger
Ganz verschlossen ist der Rechtsweg nicht. Aktionäre können EY weiterhin einzeln verklagen. Sie müssen dann aber eine Verletzung von Prüfpflichten nachweisen, was als aufwendiger gilt. Das Handelsblatt hatte nach dem Münchner Entscheid im Februar 2025 berichtet, das Musterverfahren stehe stellvertretend für rund 8500 Klagen, weitere 19 000 Kläger hätten ihre Ansprüche direkt beim Gericht angemeldet.
Auch einzelne institutionelle Kläger ziehen sich zurück. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 31. Oktober berichtete, verfolgt eine österreichische Raiffeisenbank ihre Millionenklage gegen EY nicht weiter, während eine andere Bank am Verfahren festhält. Parallel läuft in München seit Dezember 2022 der Strafprozess gegen Braun und zwei Mitangeklagte. Er dauert bald vier Jahre und soll sich laut Berichten dem Urteil nähern. Strittig ist dort nicht mehr, ob in Milliardenhöhe betrogen wurde, sondern wer dafür verantwortlich ist.
Quellen
- Schadensersatzansprüche gegen EY: BGH weist Rechtsbeschwerden von Wirecard-Anlegern zurück (29.10.2026) – Legal Tribune Online
- Wirecard-Skandal: Bundesgerichtshof weist Beschwerden von Anlegern zurück (29.10.2026) – finanzen.ch / AWP
- Wirecard-Skandal: BGH weist Beschwerden von Anlegern zurück (29.10.2026) – ariva.de / dpa-AFX
- Wirecard: Kein Schadensersatz von EY? Herber Rückschlag für Kläger (28.02.2025) – Handelsblatt
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus den genannten Quellen recherchiert und in eigenen Worten verfasst. Er dient der Information und ist keine Anlageberatung.