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Terrorismusfinanzierung

Auch gesucht als: Terrorfinanzierung, Sanktionen, Terrorist Financing, CFT, Embargogesetz

🇬🇧 Englisch
terrorist financing
🇫🇷 Französisch
financement du terrorisme
🇮🇹 Italienisch
finanziamento del terrorismo
Kurz erklärt

Terrorismusfinanzierung bedeutet, Geld oder andere Vermögenswerte zu sammeln oder bereitzustellen, um terroristische Gewalttaten oder Organisationen zu unterstützen. Sie ist in der Schweiz strafbar und wird gemeinsam mit der Geldwäscherei bekämpft.

Anders als bei der Geldwäscherei stammt das Geld oft aus legalen Quellen, etwa aus Spenden, Löhnen oder kleinen Geschäften. Entscheidend ist nicht die Herkunft, sondern der Verwendungszweck. Die Beträge sind häufig klein, was die Erkennung erschwert. Finanzintermediäre müssen deshalb nicht nur verdächtige Herkunft prüfen, sondern auch Kunden und Zahlungen mit Sanktionslisten abgleichen. Treffer oder begründete Verdachtsfälle werden der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldet.

Ein wichtiges Instrument sind Sanktionen: Der Bundesrat erlässt gestützt auf das Embargogesetz Massnahmen, die oft jene der UNO oder der EU übernehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt die entsprechenden Listen; Vermögen gelisteter Personen muss gesperrt und gemeldet werden. Für Banken sind Sanktionsverstösse ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko – US-Behörden haben schon Bussen in Milliardenhöhe verhängt. Für Kunden zeigt sich das in Rückfragen zu Zahlungen in bestimmte Länder.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.