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Geldwäscherei

Auch gesucht als: Geldwäsche, MROS, Meldestelle für Geldwäscherei, GwG, Geldwäschereigesetz

🇬🇧 Englisch
money laundering
🇫🇷 Französisch
blanchiment d'argent
🇮🇹 Italienisch
riciclaggio di denaro
Kurz erklärt

Geldwäscherei bedeutet, Geld aus Verbrechen so in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, dass seine kriminelle Herkunft verschleiert wird. In der Schweiz ist sie strafbar und wird mit umfangreichen Pflichten für Finanzinstitute bekämpft.

Typisch sind drei Phasen: Zuerst wird Bargeld in das Finanzsystem gebracht (Platzierung), dann über viele Transaktionen, Konten und Gesellschaften verschoben (Verschleierung) und schliesslich als scheinbar legales Vermögen verwendet (Integration). Als Vortaten gelten schwere Delikte wie Drogenhandel, Betrug, Korruption und seit 2016 auch qualifizierte Steuervergehen. Die Strafbarkeit ist im Strafgesetzbuch geregelt.

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre, ihre Kunden zu identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und ungewöhnliche Transaktionen abzuklären. Bei begründetem Verdacht müssen sie an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beim Bundesamt für Polizei melden. Die FINMA überwacht die Einhaltung. Für den Finanzplatz sind Geldwäschereifälle ein erhebliches Reputationsrisiko und können zu hohen Sanktionen führen.

Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.