Wohneigentumsförderung (WEF)
Auch gesucht als: WEF, Vorbezug, Verpfändung, Pensionskassenvorbezug, WEF-Vorbezug
- 🇬🇧 Englisch
- home ownership promotion (early withdrawal / pledge)
- 🇫🇷 Französisch
- encouragement à la propriété du logement (EPL)
- 🇮🇹 Italienisch
- promozione della proprietà d'abitazioni (PPA)
Die Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt es, Geld aus der Pensionskasse oder der Säule 3a für den Kauf, Bau oder die Amortisation von selbst bewohntem Wohneigentum zu verwenden – als Vorbezug oder als Verpfändung.
Beim Vorbezug wird ein Teil des Vorsorgeguthabens ausbezahlt und kann als Eigenmittel für eine Hypothek eingesetzt werden. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich, verlangt einen Mindestbetrag und wird mit einem reduzierten Satz separat besteuert. Ab 50 Jahren ist er begrenzt. Bei der Verpfändung bleibt das Geld in der Kasse und dient der Bank lediglich als Sicherheit, was oft eine höhere Belehnung oder eine tiefere Amortisation erlaubt.
Ein Vorbezug senkt das Altersguthaben und damit meist auch die Alters- und Risikoleistungen der Pensionskasse, was mit Zusatzversicherungen ausgeglichen werden kann. Im Grundbuch wird eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen; wird die Liegenschaft verkauft, muss der Betrag zurück in die Vorsorge. Banken akzeptieren Vorsorgegelder in der Regel nur teilweise als harte Eigenmittel, weshalb die Tragbarkeit sorgfältig geprüft wird.
Allgemeine Erklärung, keine Anlageberatung.